4. Änderung der Hauptsatzung

Die Gemeindevertretung beschloss auf ihrer Sitzung am 26. Oktober 2015, die Hauptsatzung der Gemeinde anzupassen. Die Änderung betrifft eine Kompetenzerweiterung des Bauausschusses, der künftig über Anträge zum Verzicht des Vorkausfsrechts der Gemeinde berät.
Bei enstimmigem Votum ist der Bürgermeister ermächtigt, über den Antrag zu entscheiden.
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