Bleibt illegale Abfallentsorgung ein Dauerbrenner in Reddelich?

Das Ordnungsamt hat jüngst illegale Haufen mit Gartenabfällen beräumen lassen. Dies betrifft den Schaulbarg, wo durch den Landkreis empfindliche Ordnungsstrafen ausgesprochen wurden. Auch die derzeit ungenutzte Fläche zwischen dem Wohngebiet „Kohlscheune“ in der Alten Dorfstraße und dem Gewerbegebiet ist betroffen. Wo noch kein Verursacher ermittelt werden konnte, geht die Beräumung zu Lasten des Gemeindehaushaltes – Geld, dass an anderer Stelle fehlt.
Herr Jakobeit vom Ordnungsamt im Amt Bad Doberan-Land schreibt dazu:

In jüngster Vergangenheit kam es erneut zu sich häufenden Fällen von illegaler Abfallbeseitigung in der Gemeinde Reddelich. Meist handelt es sich dabei um Gartenabfälle wie z.B. Rasen- und/oder Heckenschnitt, welcher entweder auf gemeindeeigenen Flächen oder öffentlich zugänglichen Privatflächen verklappt wurde.

Es ist davon auszugehen, dass die Verursacher dieser illegalen Abfallbeseitigung Anwohner der betreffenden Bereiche sind. Daher ergeht hiermit der erneute Hinweis darauf, dass es sich bei den beschriebenen Sachverhalten um eine Ordnungswidrigkeit handelt, welche auch regelmäßig durch den Landkreis Rostock als untere Abfallbehörde verfolgt und geahndet wird.

Wird uns der Verursacher durch unsere Ermittlungen oder die des Landkreises bekannt, wie kürzlich geschehen, veranlassen wir die Beseitigung dieser illegalen Komposthaufen. Die dabei anfallenden Kosten werden auf den Verursacher umgelegt. Dabei ist es unerheblich, welchen Anteil dieser an einem solchen Komposthaufen hatte. Es reicht die bloße Beteiligung, um sämtliche Kosten der Beseitigung auferlegt zu bekommen. Darüber hinaus ist mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen!

In keiner anderen amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Bad Doberan-Land müssen wir als örtlich zuständige Ordnungsbehörde so häufig wegen illegaler Abfallbeseitigung tätig werden, wie das in der Gemeinde Reddelich der Fall ist. Ist kein Verursacher zu ermitteln, fallen die Kosten der Beseitigung bei der Gemeinde an. Es handelt sich dann um finanzielle Mittel, welche somit bei freiwilligen Ausgaben der Gemeinde einzusparen sind. Das kann durchaus notwendige Erneuerungen auf den Kinderspielplätzen betreffen.

Sollten Einwohner also zukünftig beobachten, wie Nachbarn ihren Gartenunrat illegal auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen beseitigt, weisen Sie ihn auf sein Fehlverhalten hin. Sollte sich der Verursacher dann noch immer uneinsichtig zeigen, teilen Sie uns dies mit, damit wir tätig werden können.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Artikel wurde veröffentlicht am: 22. Juni 2017 unter: Rechtliches Schlagwörter: