Spendenbericht der Gemeinde Reddelich für die Jahre 2017 und 2018

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern legt fest, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen darf. Die Gemeinde hat hierüber jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck angegeben sind. Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Bekanntmachung zur Haushaltsprüfung

Durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Rostock sind das Amt Bad Doberan-Land und die amtsangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2012-2015 geprüft worden.
Gemäß § 10 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG MV) werden die Prüfergebnisse der Gemeinde Reddelich nach Kenntnisnahme der Gemeindevertretung am 11. März 2019, unter Beachtung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes an 7 Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Zimmer 213, vom 13. bis 22.März 2019 öffentlich ausgelegt.

gez.
U. Lübs
Bürgermeister

Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Reddelich

Bekanntgemacht wird der Satzungsbeschluss der Gemeinde Reddelich über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Reddelich für zwei Teilbereiche gemäß § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 im BauGB MV.

Alternativ können die Unterlagen eingesehen werden unter: https://www.reddelich.de/satzungen/b-plaene-bausatzungen/

Bekanntmachung zur Klarstellungssatzung Reddelich

Bekanntgemacht wird der Satzungsbeschluss der Gemeinde Reddelich über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Reddelich gemäß § 34, Abs. 4, Satz 1, Nr.1 im BauGB MV.


Die Unterlagen zur Satzung sind eingestellt unter: https://www.reddelich.de/satzungen/b-plaene-bausatzungen/

Bekanntmachung Gewässerschau 2019

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 24.02. bis 03.04.2019 die Gewässerschau an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen.

Ablaufplan Gewässerschau 2019

Sozialausschusssitzug am 18. September 2018

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Reddelich findet am Donnerstag, 18. Oktober 2018 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Reddelich statt. Hauptthema wird die Feinabstimmung zum Spielplatz im Konzertgarten sein. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.
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Haushaltssatzung 2018

Der Haushaltsplan der Gemeinde Reddelich für das Haushaltsjahr 2018, einschließlich der Anlage liegt in der Zeit vom 14.12.2017 bis 02.01.2018 für jeden zur Einsichtnahme im Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Zimmer 212 (Kämmerei) während der Dienstzeit aus:

  • Dienstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Mittwochs von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Haushaltssatzung Gemeinde Reddelich 2018

Amtsausschusssitzung 2. Versuch

Am Mittwoch, den 24. Mai sollte eine außerordentliche, öffentliche Amtsausschusssitzung stattfinden. Da nur sieben der vierzehn Mitglieder anwesend waren, blieb dem Versammlungsleiter nichts übrig, als sich bei den Anwesenden für den verschwendeten Abend zu entschuldigen. Die Sitzung konnte er nicht eröffnen, weil die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.
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Neue WBV-Satzung

Es machte sich eine Anpassung der Satzung der Gemeinde Reddelich über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband Hellbach-Conventer Niederung erforderlich. Diese wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen und lautet:
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Gewässerschau 2016

Auch in diesem Jahr findet eine Begehung der offenen Gewässer mit dem Wasser- und Bodenverband statt. Die öffentlichen Begehungen sind Basis für die zu planenden Maßnahmen an den Gewässern. Die Begehung für unsere Gemeinde beginnt am 27. Februar um 9:00 Uhr an der ehemaligen Molkerei in Reddelich.
Nachfolgend die Gesamtübersicht der Gewässerschauen:
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Haushaltssatzung 2017

Auf ihrer Sitzung am 23. Januar beschloss die Gemeindevertretung den Haushalt für 2017 und die entsprechende Satzung. Damit ist die Arbeitsgrundlage für dieses Jahr geschaffen.
Der Haushaltsplan liegt, mit allen Anlagen, vom Heute bis 10. Februar – zu den Geschäftszeiten – im Amt Bad Doberan-Land, Zimmer 212 (Kämmerei) zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
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Gewässerschau 2016

Auch in diesem Jahr findet eine Begehung der offenen Gewässer mit dem Wasser- und Bodenverband statt. Die öffentlichen Begehungen sind Basis für die zu planenden Maßnahmen an den Gewässern. Die Begehung für unsere Gemeinde beginnt am 3. März um 9:00 Uhr an der ehemaligen Molkerei in Reddelich.
Nachfolgend die Gesamtübersicht der Gewässerschauen:
Gewässerschau 2016

Haushaltssatzung 2016

Auf ihrer Sitzung am 14. Dezember beschloss die Gemeindevertretung den Haushalt für 2016 und die entsprechende Satzung. Damit ist, nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, die Arbeitsgrundlage für das kommende Jahr geschaffen.
Der Haushaltsplan liegt, mit allen Anlagen, vom 15. Dezember bis 2. Januar zur Geschäftszeit im Amt Bad Doberan-Land, Zimmer 212 (Kämmerei) zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
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4. Änderung der Hauptsatzung

Die Gemeindevertretung beschloss auf ihrer Sitzung am 26. Oktober 2015, die Hauptsatzung der Gemeinde anzupassen. Die Änderung betrifft eine Kompetenzerweiterung des Bauausschusses, der künftig über Anträge zum Verzicht des Vorkausfsrechts der Gemeinde berät.
Bei enstimmigem Votum ist der Bürgermeister ermächtigt, über den Antrag zu entscheiden.
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3. Änderung der Hauptsatzung

Die Gemeindevertretung beschloss auf ihrer Sitzung am 27. Juli 2015, die Hauptsatzung der Gemeinde anzupassen. Die Änderung betrifft die Ausschüsse der Gemeindevertretung. Es wird ein gemeinsamer Rechnungsprüfungsausschuss für alle amtsangehörigen Gemeinden gebildet. Damit wird der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde überflüssig.
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Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms

Noch bis zum 30. September besteht die Möglichkeit, Hinweise und Meinungen zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms einzureichen. Was sich so sperrig anhört und mit LEP abgekürzt wird, ist nichts anderes, als die Basis zur Raumentwicklung von Städten und Kommunen, so auch von Reddelich. Die in dem Programm enthaltenen Rechtsnormen reichen von Leitlinien mit Empfehlungscharakter bis zu Programmsätzen, die durch Landesverordnung zur Verbindlichkeit gebracht werden, justiziabel sind und eine Bindungswirkung für die öffentliche Verwaltung haben.
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