Gremien

Gemeindevertretung

Bürgermeister Ulf Lübs

Ulf Lübs, Bürgermeister

Der 1961 geborene, mehrfache Großvater ist verheiratet und lebt seit 1993 in Reddelich. Von 2009 bis 2014 wirkte er im Bauausschuss der Gemeinde mit, seit 2014 ist er Bürgermeister.

Herr Lübs möchte weiterhin ein Mittler zwischen Bürgern und Verwaltung sein. Er möchte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklungen beizeiten erkennen und diese mit der Gemeindevertretung unter Einbindung interessierter Bürger diskutieren, damit die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit getroffen werden.


Andreas Elmer, 1. stellv. Bürgermeister

Der 1982 geborene Familienvater und Ehemann ist Reddelicher mit Leib und Seele. Beruflich mit einer Ausbildung zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt qualifiziert, leitet er im Haupterwerb die Tierproduktion in der Agrar AG Kröpelin. Als Nebenerwerbslandwirt ist er Herr der meisten Rinder in der Gemeinde.

Herr Elmer ist seit der Gründung 2007 Mitglied des Kulturvereins für Reddelich und Brodhagen e. V. und war bis 2019 Vereinsvorsitzender. Er ist seit 15 Jahren Gemeindevertreter und stellvertretender Bürgermeister. Seine vorrangige Aufgabe als Gemeindevertreter sieht er in der Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit in der Gemeinde.


Antje Hackendahl, 2. stellv. Bürgermeisterin

Sie wurde 1969 geboren, hat eine Tochter und wohnt mit ihrem Ehemann seit 1996 in Reddelich. Beruflich ist sie in das traditionsreiche Familienunternehmen Hackendahl eingebunden. Dort leitet sie den Partyservice und managt das Partyhaus Hackendahl in Reddelich.
Seit 2009 ist Frau Hackendahl Gemeindevertreterin und stellvertretende Bürgermeisterin.

Neben ihrem Willen, sich für die allgemeinen Belange des Zusammenlebens in der Gemeinde einzubringen, gilt ihr spezielles Augenmerk den Interessen der Gewerbetreibenden in der Gemeinde.


Chris Ammon, Gemeindevertreter

Er wurde 1987 geboren und lebt seitdem in Brodhagen. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Er arbeitet seit 14 Jahren bei der FRESAND GMBH als Fertigungsmechaniker wo er auch seine Ausbildung absolviert hat.
Herrn Ammon liegen die Interessen des Dorfes Brodhagen am Herzen, wie auch die bauliche Entwicklung und das Miteinander innerhalb der Gemeinde.


Dr. Görres Grenzdörffer, Gemeindevertreter,

Der 1968 geborene, verheiratete Vater von zwei Kindern lebt seit 1996 in Reddelich. Beruflich ist er als Wissenschaftler an der Uni Rostock tätig. Ehrenamtlich engagiert er sich im Reddelicher Kulturverein. Dort ist er als langjähriges Vorstandsmitglied tätig.

In den kommenden Jahren stehen für die Gemeinde Reddelich spannende Weichenstellungen im Hinblick auf die kommunale Selbstver­waltung an. Herr Grenzdörffer wird weiter für die Umsetzung der Erneuerung des Spielplatzes im Konzertgarten eintreten und Lösungen für eine Erneuerung und Erweiterung des Kindergartens der Gemeinde suchen.


Richard Kruth, Gemeindevertreter

Der 1988 geborene, Reddelicher und Vater einer Tochter, hat eine Ausbildung zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt absolviert und arbeitet hauptberuflich in der Landwirtschaft und ist Nebenerwerbslandwirt.

Herr Kruth ist seit 2014 Gemeindevertreter und aktives Feuerwehrmitglied. Er fühlt sich vorrangig den Interessen der Freiwilligen Feuerwehr Reddelich verpflichtet. Aber auch die Entwicklung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Ge­meinde ist ihm wichtig.


Bernd Lahl, Gemeindevertreter

Er wurde 1939 in Reddelich geboren, hat die Schule in Reddelich besucht und hat 1956 das Abitur in Bad Doberan abgeschlossen. Er studierte in Güstrow Chemie, Biologie und Sport und war 39 Jahre Fachlehrer an der POS/Realschule Warin. Er ist seit 1962 verheiratet, hat drei Söhne mit Familien und wohnt seit 1997 wieder in Reddelich.

Herr Lahl möchte besonders für ein Miteinander der Generationen eintreten


Sven Wellach, Gemeindevertreter

Er ist 59 Jahre alt, Verheiratet und Vater von vier Kindern. Er wohnt mit seiner Familie in Reddelich und ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Herr Wellach war von 2009 bis 2014 Gemeindevertreter und Vorsitzender des Bauausschusses, in dem er seit 2014 als sachkundiger Bürger mitwirkt. Sein besonderes Interesse gilt dem Thema regenerativen Energien und dem Weg zu einer einer energieautarken Gemeinde.


Tim Wunderlich, Gemeindevertreter

Er wurde 1988 in Kühlungsborn geboren und lebt seit seinem 11. Lebensmonats in Brodhagen. Er besuchte die Realschule am Kamp in Bad Doberan und sowie eine weiterführende Schule in Rostock. Anschließend studierte er Maschinenbau und Schweißtechnik in Wismar sowie Rostock. Er ist Vater einer Tochter. und arbeitet als Projektingenieur im Anlagenbau mit Schwerpunkt in der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft.

Herr Wunderlich will sich als Gemeindevertreter für eine positive Entwicklung der Gemeinde, sowie für mehr Gemeinsamkeit in der Gemeinde einsetzten.


Rechtsgrundlage für die Arbeit der Gemeindevertretung

Die Rechte und Pflichten von Bürgermeister und Gemeindevertreter sind in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Der Eine oder Andere wird die aktuelle Fassung vielleicht nicht in seiner Bibliothek haben. Daher empfehlen wir, Konkretes in den aktuellen Gesetzestexten im „Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ unter der Rubrik Landesrecht nachzulesen: www.landesrecht-mv.de


Die Ausschüsse der Gemeindevertretung

Hauptausschuss
Ulf Lübs, Ausschussvorsitzender; Andreas Elmer; Antje Hackendahl; Dr. Görres Grenzdörffer; Chris Ammon

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
Petra Schindler, Ausschussvorsitzende (sachkundige Einwohnerin); Tim Wunderlich, 1. Stellvertreter; Chris Ammon; Richard Kruth; Sven Wellach; Ulrich Bernau (sachkundiger Einwohner); Carsten Straube, (sachkundiger Einwohner)

Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Dr. Görres Grenzdörffer, Ausschussvorsitzender; Kirsten Schildt, 1. Stellvertreterin (sachkundige Einwohnerin); Bernd Lahl, 2. Stellvertreter; Antje Hackendahl; Dirk Panzner (sachkundiger Einwohner);

Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses wurden, aus pragmatischen Gründen und im Einklang mit der Kommunalverfassung, an den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Bad Doberan-Land übertragen. Reddelich ist derzeit dort nicht vertreten.


Allgemeine Grundsätze zur Arbeit von Gemeindeausschüssen

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Ausschüssen der Gemeindevertretungen ist die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Nachfolgender Auszug betrifft die Ausschüsse der Gemeinde.
(…)

§ 35
Hauptausschuss

(1) In hauptamtlich verwalteten Gemeinden bildet die Gemeindevertretung einen Hauptausschuss. In anderen Gemeinden kann ein Hauptausschuss gebildet werden. Die Hauptsatzung bestimmt, wie viele Mitglieder der Hauptausschuss hat und ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses ist der Bürgermeister. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden hat der Bürgermeister bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

(2) Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Gemeindevertretung. Er entscheidet nach den von der Gemeindevertretung festgelegten Richtlinien über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Gemeindevertretung oder durch die Hauptsatzung übertragen sind. Der Hauptausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

(3) Soweit dem Hauptausschuss Personalentscheidungen zugewiesen sind, entscheidet er im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann die Gemeindevertretung das Einvernehmen des Bürgermeisters mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung ersetzen.

(4) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beigeordneten haben das Recht, den Sitzungen des Hauptausschusses beizuwohnen. Die Beigeordneten haben daneben das Recht, in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches das Wort zu verlangen. Sie sind auf Antrag der Mehrheit aller Mitglieder des Hauptausschusses zur Teilnahme verpflichtet. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Sitzungen des Hauptausschusses öffentlich stattfinden. In diesem Fall gilt § 29 Absatz 5 entsprechend.

(5) Im Übrigen gelten für den Hauptausschuss § 29 Absatz 1 bis 4 und 8 sowie §§ 30, 31 Absatz 1 und 2 entsprechend.

§ 36
Beratende und weitere Ausschüsse

(1) Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind.

(2) In jeder Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden. Die Hauptsatzung kann vorsehen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten. In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden. Amtsangehörige Gemeinden können den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen.

(3) Der Bürgermeister hat das Recht, beratend an allen Ausschusssitzungen teilzunehmen. Er ist auf Antrag der Mehrheit aller Mitglieder eines Ausschusses zur Teilnahme verpflichtet. Gleiches gilt für die Beigeordneten in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs.

(4) Wird ein Ausschuss neu gebildet oder vollständig neu besetzt, so lädt die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zur ersten Ausschusssitzung ein. In dieser Sitzung werden die oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie zwei Personen, die sie oder ihn vertreten, gewählt.

(5) Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist zulässig. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner haben für die Teilnahme im Ausschuss die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder der Gemeindevertretung. §§ 24 bis 27 und 28 Absatz 2 Satz 3 gelten entsprechend.

(6) Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben das Recht, den Sitzungen der beratenden Ausschüsse beizuwohnen. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden. In diesem Fall gelten § 17 Absatz 2, § 29 Absatz 5 und 6 sowie § 31 Absatz 3 entsprechend.

(7) Im Übrigen gelten für die beratenden Ausschüsse § 29 Absatz 1 bis 4 und 8 und §§ 30, 31 Absatz 1 und 2 entsprechend. Gesetzliche oder aufgrund dieses Gesetzes ergangene Regelungen über die Bildung und die Zuständigkeiten weiterer Ausschüsse bleiben unberührt.

(…)

Letzte Aktualisierung der Seite: 4. Juli 2020