Unkrautvernichtung auf nicht kultivierten Flächen

Wie werde ich Unkraut auf Gehwegen, Parkflächen und anderen befestigten Flächen los? Eine Frage, die sich viele Grundstückseigentümer – auch mit Blick auf die Straßenreinigungssatzung – stellen. Die kurze Antwort des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern lautet: alles, nur keine Chemie. Ausführlicher bezieht das Amt in seinem Informationsblatt Stellung:
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Der Artikel wurde veröffentlicht am: 9. August 2017 unter: Rechtliches