Viel weißer Rauch …

… machte die Gemeindevertreterin Petra Schindler in Reddelich aus:

Schön war es, als wir zum diesjährigen Feuer am Brodhäger Weg zusammenstanden. Der Feuerwehrverein steuerte wie in jedem Jahr die Veranstaltung mit Musik, Getränken und typischem Grillgut wie Bratwurst und Steaks. Kinder spielten und tanzten um das Feuer. In naher Umgebung des Feuerplatzes saß oder stand man an Tischen mit Anwohnern und gut gewonnenen Freunden und redete über Gott und die Welt – das war schon immer so. Doch waren diese Veranstaltungen schon lange ohne Erlaubnis! Nur geduldet und gehofft, dass alles gut geht.

In diesem Jahr 2014 endete nun unser Feuerfest in der traditionellen Art und Weise mit Wehmut für den Einen und Zorn für den Anderen. Gründe? Ja, Gründe gibt es sicherlich einige. Schauen wir mal hinter die Fassade: Ob der Nachbar grillen darf oder nicht oder ob die Geruchsbelästigung uns hinzunehmend stört, dies entscheiden in der Regel nicht unsere Behörden. Meist handelt es sich dann bei solchen Streitigkeiten um zivilrechtliche Angelegenheiten. Allerdings ist das Abbrennen von handelsüblichen Holzscheiten auf der Terrasse in einem Feuerkorb oder in einer Feuerschale nicht als offenes Feuer anzusehen. So genießt man mit der Familie schon zu Beginn des Frühjahres das kleine Feuer mit einem Glas Wein oder Bier und guten Gesprächen mit Freunden. Plastik, lackiertes Holz, Bitumenbahnen oder sonstige Schadstoffe finden auf Ihrer Feuerstelle sicherlich keinen Platz. Das ist auch gut so, denn wir atmen unweigerlich schon genug Stoffe ein, die uns nicht wirklich gut tun.

Die Landesverordnung erlaubt es den Bürgern, in den Monaten März und Oktober pflanzliche Abfälle unter bestimmten Bedingungen zu verbrennen (Pflanzenabfall-Landesverordnung vom 18. Juni 2001, GVOBI: M-V 2001, S. 281). In gleichen Zeiträumen finden auch oft die Osterfeuer statt. Brauchtumsfeuer dürfen auch zu anderen Zeiten abgebrannt werden. Vorab ist der Bereich anzuzeigen bzw. das Amt zu informieren. Im Rahmen der Brauchtumsfeuer darf nur unbehandeltes und trockenes Holz verbrannt werden.

Nun wurde der Platz am Brodhäger Weg jedoch für die Entsorgung von mancherlei Unrat missbraucht, was weder für die Besucher des Oster- oder Herbstfeuers noch für den Veranstalter schön war. Die Situation am Brodhäger Weg war nach dem letzten Feuer zudem folgende: Tagelang schwelte die Glut und viele trugen erneut Laub und Sträucher zum Platz und verließen diesen einfach. Hier wird es nun in Zukunft Änderungen geben.

Und so kann eine lange Tradition weiter bestehen bleiben: Einwohner, welche nicht über ausreichend Platz zur Lagerung von Holz und Sträuchern bis März oder Oktober verfügen, können die öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung des Grünschnitts in Parkentin nutzen.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen trägt der Veranstalter die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften, z. B. zu beachtende Abstandsflächen zu Gebäuden oder Wald.
Beim Verlassen der Feuerstätte müssen Feuer und Glut erloschen sein (§ 3 Abs. 2 Satz 5 VVB).


Nachtrag der Redaktion:

Die traditionellen Oster- und Herbstfeuer in Reddelich werden künftig im Konzertgarten stattfinden und haben mit dem Verbrennen von Gartenabfällen nichts zu tun. Um das Brennholz kümmert sich der Veranstalter, der Verein Feuerwehr Reddelich e. V.

Nach Auffassung einiger Zeitgenossen sollte der Müllhaufen im untenstehend Foto die Basis für ein stilvolles Osterfeuer sein!

Osterfeuer