1. Nachtragshaushaltssatzung für 2020 und 2021

Aufgrund der §§ 45 i.V.m. und 47 der Kommunalverfassung des Landes MV wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21. September 2020 und der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: