Bekanntmachung: Spenden 2023 zu Gunsten der Gemeinde Reddelich

Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern legt fest, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen darf. Die Gemeinde hat hierüber jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck angegeben sind. Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.Eine Übersicht über eingegangene Spenden für die Gemeinde Reddelich kann ab sofort im Amt Bad Doberan – Land (Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Zi. 129 Kasse) während der Sprechzeiten (Dienstag – Donnerstag von 09:00-11:30 Uhr), sowie (Dienstag von 14:00-16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr) eingesehen werden.

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“

ln Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 29.03.2023 die Gewässerschau an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.
gez.Schreiber
Geschäftsführer

Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2024 bis 2028

Bis zum 31.12.2022 können sich Interessenten, die als Schöffen ehrenamtlich tätig sein
wollen, im Ordnungsamt des Amtes Bad Doberan-Land melden. Derzeit bereitet das Amt Bad Doberan-Land wieder die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vor. Nach einer Mitteilung des Landgerichts Rostock sollen für das Amt Bad Doberan-Land insgesamt vierzehn Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen vorgeschlagen werden.

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Bodenschätzung in der Gemeinde Reddelich gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2022 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemeinde Reddelich Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt. Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1939 bzw. 1951 festgestellt werden.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Finanzamt Rostock – Postfach 20 10 62 – 18071 Rostock
0381 12845-0 Durchwahl: 4563

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken, Schöpfwerken und Deichen führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2022 die Gewässerschau an seinen Verbandsgewässern durch.

Auf Grund der Einschränkungen durch die Coronapandemie wird die Gewässerschau nicht, wie in den Vorjahren, in Gruppen durchgeführt. Stattdessen bitten wir, Meldungen und Anfragen per E-Mail an wbv-kroepelin@wbv-mv.de oder Telefon 038292/7326 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes einzureichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, für konkrete Problemstellungen individuelle Termine für Vorortbegehungen zu vereinbaren und durchzuführen. Dabei werden die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Coronabestimmungen eingehalten.

gez. Kurreck
Verbandsvorsteher

Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2022

Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2022 für die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, BörgerendeRethwisch, Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck, gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V)

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Bekanntmachung der Gemeinde Reddelich zum Bebauungsplan Nr. 8 „Freiflächen-Photovoltaikanlage in Reddelich“

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Reddelich in der Sitzung am 21. September 2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 für die Freiflächen-Photovoltaikanlage in Reddelich, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil-(B) mit den örtlichen Bauvorschriften, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen im Amt Bad Doberan-Land aus:

Zum vollständigen Text der Bekanntmachung (PDF)

Berufsfeuerwehrtag der Jugendfeuerwehr

Von Samstag, dem 24. Oktober 9:00 Uhr bis zum 25. Oktober 9:00 Uhr findet ein 25-Stunden-Dienst der Jugendfeuerwehr statt. (25 h nur wegen der Zeitumstellung) Hierbei sollen die jungen Kameraden den Dienst eines Berufsfeuerwehrmannes kennen lernen und leben. Es werden verschiedene Szenarien im gesamten Gemeindegebiet zu unterschiedlichen Zeiten, am Tage als auch in der Nacht, dargestellt, welche von den Nachwuchskräften abzuarbeiten sind. Auch unser Nachwuchs übt für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger. Hierbei kann es zu leichten Behinderungen im Straßenverkehr in Reddelich und Brodhagen kommen.

Dafür bitten wir um Verständnis!

Freiwillige Feuerwehr Reddelich
Mathias Elmer, Wehrleiter

Tel./Fax.:  038203 / 73 51 94
E-Mail:     ffw.reddelich@gmail.com

Angebot zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt

Durch die Gemeinde wird die Annahme und Entsorgung von Baum und Strauchschnitt organisiert:

Sonnabend, den 17. Oktober, zwischen 8:00 und 11:30 Uhr,
im Konzertgarten an der Steffenshäger Straße

Kostenlos angenommen und sofort geschreddert werden dort naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm.

Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Gemeinde Reddelich

Bei Regenwetter verschiebt sich der Termin um eine Woche. Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.

Der Bürgermeister

Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 8, Freiflächen-Photovoltaikanlage in Reddelich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reddelich hat in ihrer Sitzung am 09.12.2019 den Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 für die Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen der Bahnstrecke Wismar-Rostock und der
Glashäger Straße gefasst.