Aushang zur Bürgermeisterentlastung für 2012

Amt Bad Doberan-Land
– Der Amtsvorsteher –
Kammerhof 3 18209 Bad Doberan

Beglaubigter Auszug der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Reddelich vom 25.02.2013

Feststellung der Jahresrechnung 2011 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage: V0/RED/0552/2013

Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Reddelich wurde am 28.11.2012 aufgestellt. Laut Jahresrechnung 2011 schließt der Verwaltungshaushalt nach Durchführung aller Zuführungen zu Sonderrücklagen und Entnahmen aus Sonderrücklagen mit einem Fehlbetrag von 57.646,83 € und der Vermögenshaushalt mit einem Guthaben von
795,81 € ab.
Das Guthaben des Vermögenshaushaltes wurde zunächst zum Ausgleich des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt verwendet. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wurden der allgemeinen Rücklage 31.323,46 € und der Sonderrücklage Gewerbegebiet 25.527,56 € entnommen.

Laut Haushaltsplan 2011 (inkl. Nachtragsplan) stellte sich der Verwaltungshaushalt unausgeglichen dar. Der Fehlbedarf konnte durch Aufstellung des Nachtrags­haushaltsplans von 196.400 € auf 173.200 € verbessert werden.

Die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte am 22.02.2013.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) der Entgegennahme der Jahresrechnung 2011 sowie der gleichzeitigen Entlastung des Bürgermeisters von der Verantwortlichkeit zum Haushalt der Gemeinde Reddelich zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:
Rücklagenentnahme in Höhe von 56.851,02 €

Anlagen:
Sachbericht
Schulden- & Rücklagenübersicht

Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon gewählt: 9
davon anwesend: 7
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

Bemerkung;
Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung war Herr Rünger Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Die Richtigkeit des Auszuges, die Angaben über die Beschlussfähigkeit und Abstimmung werden beglaubigt. Gleichzeitig wird bescheinigt, dass zur Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
Die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
Hiermit wird bestätigt, dass der „Beglaubigte Auszug“ vom 27.02.2013, mit der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.02.2013 übereinstimmt.

gez. Nickel, Sachbearbeiterin
Vorlagennummer: VO/RED/0552/2013
Ausdruck vom: 27.02.2013