Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock

Ein wichtiger Aspekt in unserer Gesellschaft ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben. Dazu hat Deutschland eine umfangreiche Gesetzgebung. Umfangreich heißt aber auch kompliziert. Nicht immer ist jedem Betroffenen die Gesetzeslage präsent. Eine Brücke zwischen Betroffenen und Verantwortlichen schlagen Behindertenbeiräte.

So hat der Landkreis Rostock 2014 die aktuelle Satzung seines Behindertenbeirates erlassen. Dort sind die Aufgaben definiert:

  1. Die kommunalen Organe bzw. Gremien, den Kreistag und deren Ausschüsse, die Landrätin/den Landrat sowie die Verwaltung im Hinblick auf die Belange der Menschen mit Behinderungen zu beraten.
  2. Die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme der Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen und die Bearbeitung zu verfolgen, sofern die Rechte Dritter nicht verletzt werden.
  3. Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen einzubringen.
  4. Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen im Landkreis zu sein.
  5. Öffentlichkeitsarbeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu leisten.
  6. Das Netzwerkengagement für Menschen mit Behinderungen im Landkreis und darüber hinaus als Ansprechpartner zu fördern und Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

Welche Möglichkeiten haben nun die Bürger unserer Gemeinde, die einen Missstand entdeckt haben aber dazu keinen Anwalt konsultieren möchten? Diese können:

  • ihrem Bürgermeister das Problem schildern,
  • sich an die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Bad Doberan-Land, Frau Haase (Tel.: 70 169), wenden, die auch als Kontaktperson zum Behindertenbeirat fungiert oder
  • sich schriftlich direkt an den Behindertenbeirat des Landkreises wenden unter:
    Landkreis Rostock
    Beirat für Menschen mit Behinderungen
    Am Wall 3-5
    18273 Güstrow
    behindertenbeirat@lkros.de.
Der Artikel wurde veröffentlicht am: 19. Oktober 2016 unter: Rechtliches