Unkrautvernichtung auf nicht kultivierten Flächen

Wie werde ich Unkraut auf Gehwegen, Parkflächen und anderen befestigten Flächen los? Eine Frage, die sich viele Grundstückseigentümer – auch mit Blick auf die Straßenreinigungssatzung – stellen. Die kurze Antwort des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern lautet: alles, nur keine Chemie. Ausführlicher bezieht das Amt in seinem Informationsblatt Stellung:
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Bleibt illegale Abfallentsorgung ein Dauerbrenner in Reddelich?

Das Ordnungsamt hat jüngst illegale Haufen mit Gartenabfällen beräumen lassen. Dies betrifft den Schaulbarg, wo durch den Landkreis empfindliche Ordnungsstrafen ausgesprochen wurden. Auch die derzeit ungenutzte Fläche zwischen dem Wohngebiet „Kohlscheune“ in der Alten Dorfstraße und dem Gewerbegebiet ist betroffen. Wo noch kein Verursacher ermittelt werden konnte, geht die Beräumung zu Lasten des Gemeindehaushaltes – Geld, dass an anderer Stelle fehlt.
Herr Jakobeit vom Ordnungsamt im Amt Bad Doberan-Land schreibt dazu:
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Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock

Ein wichtiger Aspekt in unserer Gesellschaft ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben. Dazu hat Deutschland eine umfangreiche Gesetzgebung. Umfangreich heißt aber auch kompliziert. Nicht immer ist jedem Betroffenen die Gesetzeslage präsent. Eine Brücke zwischen Betroffenen und Verantwortlichen schlagen Behindertenbeiräte.
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Lärm im Gewerbegebiet

Kürzlich bekam ich eine Anfrage aus dem Gewerbegebiet, in der es um Lärmgrenzen ging. Wenn ich den Kontext richtig verstanden habe, geht es dabei weniger um Lärm in Verbindung mit gewerblichen Tätigkeiten sondern um privat erzeugten Krach wie Hundegebell oder Partylärm zu nächtlichen Stunden.
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Was machen die Reddelicher mit ihrem Rasen- und Heckenschnitt?

Vorneweg zwei gute Nachrichten. Die überwiegende Mehrheit der Grundstückeigentümer zerhäckselt und kompostiert das Material, steckt es in die Braune Tonne oder liefert es in einem Wertstoffhof ab. Sie verhalten sich nicht nur gesetzestreu sondern auch vernünftig. Die zweite gute Nachricht ist: Die Uneinsichtigen, die sich immer noch verhalten wie es vor 30 Jahren Usus war – den Mist beim Nachbarn zu verstecken – werden deutlich weniger.

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Wird Reddelich allmählich zugeschi…

Bereits mehrfach kam die Frage über ein anscheinend zunehmendes Ärgernis in der Gemeinde auf. Wo die Hinterlassenschaften der besten Freunde der Menschen unauffällig vor sich hin kompostieren, ist alles kein Problem. Wer aber schon mal Hundekot unter den Füßen oder gar vom Rasenmäher fein zerstäubt im Gesicht hatte, bekommt schon mal eine radikalere Sichtweise auf das Problem. Zur ernsten Gefahr wird Hundekot auf Spielplätzen, wenn Kleinkinder testen, ob das Häufchen im Gras genauso gut schmeckt wie Omas Schokokuchen vom Sonntag.
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Info des Gemeindewahlleiters

Inzwischen hat das Amt Bad Doberan die Unterlagen der Kommunalwahl am 25. Mai auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hier der Direktlink zur Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters, Michael Theis;
www.amt-doberan-land.de/fileadmin/user_upload/formulare/Hauptamt/Wahlen/Wahlbekanntmachung2014.pdf

Die Formulare können hier heruntergeladen werden::
www.amt-doberan-land.de/fileadmin/user_upload/formulare/Hauptamt/Wahlen/FormularevonLand.pdf

oder über den bekannten Link zur Landesregierung:
http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/start/_Landeswahlleiter/Landeswahlleiter/kommunalwahlen/2014/index.jsp

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Derzeit ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder gestattet. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, die auf der Internetseite des Landkreises ausführlich dargestellt sind:
www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Das Wichtigste haben wir nachfolgend für Sie zusammwngestellt:
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Keine automatische Streupflicht …

Im Bürgermeisterrundschreiben Heft 12/2012 wurde ein Artikel mit rechtlichen Hinweisen zur winterlichen Streupflicht der Kommunen veröffentlicht. Dieser hilft vielleicht, einige falsche Vorstellungen über das Thema zu revidieren.

Eine gefährliche Stelle ist nicht schon deshalb gegeben, weil eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Die besonderen Voraussetzungen der Streupflicht müssen auch bei einer typisierten Gefahrenlage vorliegen.
Das OLG Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu leisten ist. Die erforderliche Gefahrenlage ist nicht schon dann nachgewiesen, wenn eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Es bleibt dabei, dass die Voraussetzung für die Streupflicht erst dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer die aus der konkreten Situation resultierenden winterlichen Risiken trotz Beachtung der im Winter zu fordernden gesteigerten Sorgfalt nicht beherrschen kann.
Sachverhalt
Ausgangspunkt des Streites war der Sturz des Klägers, der mit einem Motorroller auf einer winterglatten Fahrbahn im Kurvenbereich vor einem Kreisverkehr gestürzt ist. Die Straße verläuft entlang eines Flussufers und ist unstreitig von besonderer Verkehrsbedeutung. Zum Zeitpunkt des Unfalles haben Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorgelegen.
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