Regionales Raumentwicklungsprogramm – Veröffentlichung des zweiten Entwurfes
Zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock war im Januar 2024 ein erster Entwurf veröffentlicht worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet.
Der zweite Entwurf ist im Internet ab sofort unter www.planungsverband-rostock.de und ab dem 6. Oktober auch unter www.raumordnung-mv.de einsehbar. Bis zum 8. Dezember 2025 können alle öffentlichen Stellen, alle Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessenten zum Entwurf Stellung nehmen:
- per E-Mail an: beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de,
- per Online-Formular unter: www.raumordnung-mv.de,
- per Brief an die Geschäftsstelle des Planungsverbandes oder mündlich (zur Niederschrift) ebendort.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die elektronischen Wege. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Gedruckte Exemplare der Entwurfsunterlagen können während der täglichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung in der Geschäftsstelle, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock, eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz sowie Telefonnummern und Öffnungszeiten sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt.
Die Region Rostock umfasst die Stadt und den Landkreis Rostock. Das Raumentwicklungsprogramm trifft Festlegungen zur Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Unter anderem sind Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen, für die Rohstoffsicherung und für Windenergieanlagen sowie Trassen für den Ausbau von Straßen, Bahnstrecken und Leitungsnetzen geplant. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus dem eigentlichen Entwurf mit Text und Karten, der Abwägungsdokumentation und dem Umweltbericht mit mehreren Anlagen. Zusätzlich zum Umweltbericht ist ein gutachterlicher Fachbeitrag zu den Vorranggebieten Hafen, Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Umweltbericht und Fachbeitrag enthalten ausführliche Beschreibungen der geplanten Vorranggebiete und der möglichen Umweltauswirkungen wie zum Beispiel Lärmwirkungen oder Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete und Vorkommen geschützter Arten.
Das Verfahren zur Aufstellung des Raumentwicklungsprogrammes ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189). Der zweite Entwurf dient der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 2. Nähere Bestimmungen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Planungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz MecklenburgVorpommern (Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 149).
Michael Fengler, Leiter der Geschäftsstelle