Bodenschätzung in der Gemeinde Reddelich gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2022 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemeinde Reddelich Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt. Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1939 bzw. 1951 festgestellt werden.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

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