Hinweis an Besitzer von Rosskastanien

Bereits 2005 hat das Schweriner Umweltministerium eine Ordnungsverfügung über die Verbrennung von Pflanzenabfällen zur Bekämpfung der Rosskastanienminiermotte erlassen, in der eine Ausnahmeregelung für Besitzer von Rosskastanien zu Bekämpfung der Miniermotte geregelt ist. Ausführliche Informationen zur: Gattung „Rosskastanie“

Der Artikel wurde veröffentlicht am: 26. Januar 2013 unter: Rechtliches Schlagwörter: