Kinderbetreuung im Amtsbereich

Bis Ende 2019 wurden im Altkreis Bad Doberan Anträge für Kita-Plätze von den kommunalen Ämtern bearbeitet. Dazu gab es entsprechende Verträge mit dem Landkreis, die der Landrat zu 2020 gekündigt hat. Als Gründe dafür wurden die Vereinheitlichung der Verfahren innerhalb des Landkreises und die Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung genannt.

Für unsere Eltern im Amtsbereich bedeutete dies, dass die Anträge fortan in Güstrow bearbeitet wurden. Die Expertise der Sachbearbeiter in den Ämtern wurde nicht mehr benötigt, die Güstrower Kollegen im Jugendamt machen das mit. Soweit die Theorie. Doch es kam, was viele Verwaltungsfachleute kommen gesehen hatten. Völlig überraschend kamen doch Anträge zur Kinderbetreung aus den Kommunen des Altkreises. Es brach Chaos aus, dessen Leidtragenden viele junge Familien waren.

Einen Antrag auf einen Kita-Platz formgerecht zu stellen ist für viele eine kleine Herausforderung in Sachen Bürokratie. Nicht jede Mutter hat eine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt absolviert. Viele waren froh, eine Beratung im Amt zu bekommen. Im selben Amt, in dem auch die Anmeldung des Wohnsitzes, die Ausstellung von Ausweisen und vieles andere erledigt wurde – also vertrautes Terrain. Nun heißt es in solchen Fällen zum Jugendamt nach Güstrow zu reisen. Erschwerend kam auch noch Corona hinzu. Wen wundert es, dass unter solchen Umständen viele Eltern einen Antrag nach bestem Wissen ausfüllen und per Post nach Güstrow schicken. Sie vertrauen darauf, dass die Bearbeiter sich schon melden werden, wenn etwas nicht stimmt.

Nun, aus Güstrow kam überwiegend Schweigen. Selbst Eingangsbestätigungen erhielten die Antragsteller nicht. Eigentlich ein Gebot des Respekts und im Zeitalter von EDV Sekundensache. Wie schlimm die Lage war, erkannte der Kreistag auf seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 und intervenierte. Der selbe Kreistag, von dem man im allgemeinen wenig hört und der meistens alles absegnet, was die Verwaltung an Beschlussvorlagen produziert. Das will schon etwas heißen. Details dazu haben der Kreistagspräsident und der Landrat im Mitteilungsblatt Unser Landkreis Rostock veröffentlicht.

Die Ausrede: Rund achtzig Prozent der gestellten Anträge in 2020 waren unvollständig, ließ der Kreistag nicht gelten. Würde das doch zu dem Schluss verleiten, das dreiviertel aller Antragsteller intellektuell ein Defizit haben. Da liegt der Verdacht doch näher, dass die Antragsformulare qualitativ nicht für die Zielgruppe erstellt wurden. Nun, das Jugendamt gelobt Besserung und hat öffentlich verkündet:

Für alle Anträge auf Kinderbetreuung, die ab 1. Januar 2020 gestellt werden, gelten klare Bearbeitungsstandards: Die vollständig eingereichten Anträge werden innerhalb von zehn Werktagen bearbeitet. Die Antragsteller erhalten eine Information, dass ihr Antrag eingegangen ist und erfahren so auch kurzfristig, ob Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

aus: Unser Landkreis Rostock, Ausgabe 01, 2020

Daran sollte die Behörde gemessen werden!

Checkliste für die notwendigen Unterlagen:

  • Antrag auf Betreuungsplatz
  • Ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten (einkommensabhängig)
  • Alle Nachweise über Sozialleistungen

Vollständige Unterlagen hierhin senden:
Landkreis Rostock
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kitaförderung
Am Wall 3 – 5,
18273 Güstrow

E-Mail:
kita@lkros.de (nicht größer als 10 MB)

Alle notwendigen Formulare gibt es hier: www.landkreis-rostock.de/kifoeg-formulare

Ulf Lübs
Amtsvorsteher

Der Artikel wurde veröffentlicht am: 3. März 2021 unter: Kinderbetreuung