Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2016

Beschluss der Gemeindevertretung Reddelich über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (VO/RED/0950/2018) und die Entlastung des Bürgermeisters (VO/RED/0954/2018) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reddelich hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2018 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2016 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungs-ausschusses des Amtes Bad Doberan-Land vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3 in 18209 Bad Doberan, Zimmer 213 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

gez. U. Lübs
Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen diese Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.