Aushänge zur Steuerfestsetzung 2013

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 für die Gemeinden
Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch,
Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow,
Steffenshagen und Wittenbeck

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)

Die Grundsteuer 2013 wird vorbehaltlich der Entscheidung der Gemeindevertretungen bezüglich einer Änderung der Grundsteuerhebesätze und der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2013 hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI 1 S. 965) in der Fassung des Gesetzes vom 19.12.2000 (BGBI I S. 1790) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 GrStG in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2013 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Grundstücke gilt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht.
Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Grundsteuerbescheides.

Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2013 zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder bei Jahreszahlern zum 01.07. zu entrichten.
Abweichend hiervon werden Kleinbeträge bis zu 15,— E am 15.08. fällig und bis 30,— € am 15.02. und 15.08. je zur Hälfte.
Konten der Amtes Bad Doberan Land:

  • Deutsche Kreditbank (BLZ 120 300 00); Konto-Nr. 102871
  • Ostseesparkasse Rostock (BLZ 130 500 00); Konto-Nr. 505066661

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Bad Doberan-Land, Der Amtsvorsteher, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung.

Hinweise:
Das Recht zur Einsicht in die jeweiligen Bescheide wird durch die öffentliche Bekanntmachung nicht berührt.

gez. Wiendieck
Amtsvorsteher

 

Öffentliche Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2013 für die Gemeinden
Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch,
Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i. V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KAG M-V)

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2013 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2013 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Bescheide gilt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht.
Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides.

Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2013 zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder bei Jahreszahlern zum 01.07. zu entrichten.
Konten der Amtes Bad Doberan Land:

  • Deutsche Kreditbank (BLZ 120 300 00); Konto-Nr. 102871
  • Ostseesparkasse Rostock (BLZ 130 500 00); Konto-Nr. 505066661

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Bad Doberan-Land, Der Amtsvorsteher, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung.

Hinweise:
Das Recht zur Einsicht in die jeweiligen Bescheide wird durch die öffentliche Bekanntmachung nicht berührt.

gez. Wiendieck
Amtsvorsteher