Unternehmenshilfen vom Land

Um den Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern durch die Corona-Krise zu helfen, legt die Landesregierung einen Schutzfonds im Umfang von 1,1 Milliarden Euro auf. Mit den Landeshilfen solle insbesondere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe einschließlich Kulturschaffende schnell unter die Arme gegriffen werden.

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

  • Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
  • Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
  • Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
  • Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro
Der Artikel wurde veröffentlicht am: 30. März 2020 unter: Allgemeines