Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Derzeit ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder gestattet. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, die auf der Internetseite des Landkreises ausführlich dargestellt sind:
www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Das Wichtigste haben wir nachfolgend für Sie zusammwngestellt:

Die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen regelt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes, im Speziellen jedoch die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) gestattet in den Monaten März und Oktober die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen unter bestimmten Bedingungen.

  • Es handelt sich um pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen.
  • Eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück ist nicht möglich oder zumutbar.
  • Eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme sind nicht möglich oder zumutbar.

Das Verbrennen ist im März und Oktober, nur werktags, nur zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erlaubt.

Das Verbrennen hat gesondert vom Lagerplatz der pflanzlichen Stoffe (Schutz der Kleinlebewesen) zu erfolgen. Der Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutz-bedingungen sind zu berücksichtigen.

Wichtig!

Es dürfen keine anderen Abfälle verbrannt werden wie z. B. Bauholz, Kartonagen, Reifen, Plaste – dies stellt eine illegale Abfallentsorgung dar.
Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.

Im Umweltamt des Landkreises Rostock steht Ihnen für Anfragen und Hinweise unter der Telefonnummer 03843 755 – 66 300 oder 03843 755 – 66 302 zur Verfügung.

Ihr Umweltamt

Brennplatz Reddelich 2012

Der Artikel wurde veröffentlicht am: 3. Oktober 2013 unter: Rechtliches Schlagwörter: