Informationen zur Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden landesweite Kommunalwahlen statt. Neben dem Europaparlament und den Kreistagen werden an diesem Wahlsonntag auch die Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. Auf Nachfrage schreibt Frau Wiechmann, zuständige Sachbearbeiterin im Amt Bad Doberan-Land:

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen müssen amtliche Vordrucke verwendet werden. Diese finden Sie derzeit unter der Homepage:
https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/
hier bitte den Reiter Kommunalwahlen nehmen. Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass es sich um Vordrucke mit dem Stand 2016 handelt!

Ab ca. Januar werden die Formulare zum Einreichen der Wahlvorschlage auf unserer Homepage (www.amt-doberan-land.de) veröffentlicht sein und bei mir im Büro (Zimmer 124) zur Abholung bereit liegen.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge Gemeindevertretung müssen bitte die Anlagen Nr. 4 genommen werden. Parteien oder Wählergruppen reichen bitte folgende Formblätter ein:            

  • 4.1.1 (Wahlvorschlag)
  • 4.1.2 (Niederschrift)
  • 4.1.3 (Zustimmungserklärung, die von JEDEM Bewerber einzeln ausgefüllt werden muss!)

Wichtig hier ist noch, dass zwei Vertrauenspersonen angegeben werden. Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, so teilen wir diese der Vertrauensperson mit. Die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerber liegt um fünf höher als die Zahl der zu wählenden Vertreter. Die Anzahl werde ich in einer Wahlbekanntmachung Anfang Januar 2024 bekannt machen.

Einzelbewerber reichen bitte das Formblatt 4.2 ein. Eine Vertrauensperson muss nicht angegeben werden, da der Einzelbewerber die Funktion als Vertrauensperson selbst wahr nimmt.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge Bürgermeister müssen bitte die Anlagen Nr. 5 genommen werden (identisch mit den Formblättern der Partei/Wählergruppe und dem Einzelbewerber). Zusätzlich muss hierfür noch ein Führungszeugnis beantragt werden. Wichtig ist, dass das Führungszeugnis mit Abgabe des Wahlvorschlages bei der Gemeindewahlbehörde vorliegen muss. Spätestens jedoch zur Wahlausschusssitzung.

Alle Wahlvorschläge müssen bis zum 26. März 2024 um 16:00 Uhr bei mir (Frau Wiechmann, Zimmer 124) eingereicht sein! Der Gemeindewahlleiter, Herr Kasten und ich prüfen bei Abgabe die Wahlvorschläge. Werden hierbei Mängel festgestellt, so informieren wir umgehend die Vertrauenspersonen oder Einzelbewerber. Die Beseitigung der Mängel muss bis zum 28. März 2024 um 18:00 Uhr erfolgen. Ich empfehle, die Wahlvorschläge rechtzeitig vor Fristende einzureichen, um eventuelle Mängel noch beseitigen zu können.

Der Wahlausschuss wird in seiner öffentlichen Sitzung am 28. März 2024 um 18:30 Uhr über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge abstimmen und diese beschließen. Gegen den Beschluss kann bis zum 25. April 2024 um 18:00 Uhr Beschwerde eingelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist werde ich alle zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt machen.

Die Briefwahl wird bei mir ab Anfang Mai möglich sein.

Alle Bekanntmachungen und weiteren Informationen werde ich immer auf unserer Homepage und in den Aushängen der Gemeinden veröffentlichen.

Wiechmann
Der Artikel wurde veröffentlicht am: 27. Oktober 2023 unter: Wahlen