Zulassung der Wahlvorschläge der Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land


Bekanntmachung des Termins der Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Zulassung der Wahlvorschläge der Gemeinden des Amtes Bad Doberan-Land.

Amt Bad Doberan-Land
Der Gemeindewahlleiter
Kammerhof 3
18209 Bad Doberan

Am 14. März 2019 um 18.00 Uhr findet im Amt Bad Doberan-Land (Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, großer Sitzungssaal) die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Gemäß § 20 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) i.V.m. § 25 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeister am 26. Mai 2019.

Nach § 11 Abs. 3 LKWO M-V wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelt.

Bad Doberan, 19.02.2019
gez. Michael Theis
Gemeindewahlleiter