Die Gemeinde Reddelich bietet erschlossene Gewerbeflächen an

Dem allgemeinen Trend auf dem Immobilienmarkt folgend und aufgrund der Nachfrage hat die Gemeinde Reddelich den Basispreis für Gewerbegrundstücke auf 28 €/m² angehoben. Neben dem klassischen Barverkauf bietet die Gemeinde ihre Grundstücke im Reddelicher Gewerbegebiet auch zur Pacht nach den Regeln des Erbbaurechts an.
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Info des Gemeindewahlleiters

Inzwischen hat das Amt Bad Doberan die Unterlagen der Kommunalwahl am 25. Mai auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hier der Direktlink zur Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters, Michael Theis;
www.amt-doberan-land.de/fileadmin/user_upload/formulare/Hauptamt/Wahlen/Wahlbekanntmachung2014.pdf

Die Formulare können hier heruntergeladen werden::
www.amt-doberan-land.de/fileadmin/user_upload/formulare/Hauptamt/Wahlen/FormularevonLand.pdf

oder über den bekannten Link zur Landesregierung:
http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/start/_Landeswahlleiter/Landeswahlleiter/kommunalwahlen/2014/index.jsp

Sitzung Gemeindebauausschuss am 4. November 2013

Am 4. November traf sich sich der Gemeindebauausschuss zu einer öffentlichen Sitzung.

Neben Routineangelegenheiten wurde dort auch die Umsetzung der Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde besprochen.
Eine Beschlussempfehlung dazu konnte nicht gegeben werden, weil die Vorlagen nicht aussagefähig genug waren. Zur Information der Bürger soll das Thema in einem Artikel auf reddelich.de erläutert werden.
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Aushang zur Schöffenwahl 2013

SchöffenGemäß der gesetzlichen Regelungen wird per öffentlichem Aushang der Beschluß der Gemeindevertretung zur Schöffenwahl 2013 bekanntgemacht.

Darüber hinaus bieten wir den Lesern von reddelich.de den Service, sich die Aushänge in Ruhe an einem internetfähigen Gerät anzuschauen, um sich an einem der Schaukästen nicht der Gefahr eines plötzlichen Regenschauers auszusetzen.

Ein Klick auf das Vorschaubild links bewirkt eine Vergrößerung in ein lesbares Format!

Gemeinde-Haushalt-Satzung 2013

Auf der Gemeindevertretersitzung am 25. Februar wurde die Satzung für den Gemeindehaushalt beschlossen, anschließend im Amt geschrieben, vom Bürgermeister unterschrieben und besiegelt sowie veröffentlicht. Der interessierte Bürger kann jetzt wählen, ob er den Wortlaut der Satzung aus dem kleingedruckten Faksimile in den Gemeindeschaukästen, in der Auslage des Amtes oder durch Klick auf den unten stehenden Ausriss erfährt.

Den Sinn der kryptischen Textpassagen wird Ihnen ihr Gemeindevertreter erklären!

Zur Gesamtansicht (PDF-Datei) bitte in das Bild klicken!
2013-H-Satzung

 

Aushänge zur Steuerfestsetzung 2013

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 für die Gemeinden
Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch,
Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow,
Steffenshagen und Wittenbeck

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
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Aushang einer neuen Satzung

Seit dem 11. Dezember 2012 hängt die beschlossene Satzung mit dem sperrigen Namen: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Reddelich aus. Diese tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Satzung im vollständigen Wortlaut können Sie unter Satzungen in dieser Site nachlesen, oder direkt unter:
Die Satzung als PDF-Dokument
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Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Reddelich

Die Gemeinde Reddelich bietet die nachfolgenden Grundstücke zum Verkauf an:
Gemarkung Reddelich, Flur 1, Teilflächen aus den Flurstücken 85/83 (94.289 m²) und 87/61 (32.340 m²)

  • max. Gebäudehöhe: 12 m
  • max. Grundflächenzahl: 0,8
  • max. Geschossflächenzahl: 2

Alle im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft entstehenden Kosten sind durch den Käufer zu tragen.
Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Aus der Angebotsabgabe besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Veräußerung des Grundstückes nicht erfolgt.

Schriftliche Angebote bitte an folgende Anschrift richten:
Amt Bad Doberan-Land
für Gemeinde Reddelich Abt. Liegenschaften
Kammerhof 3,
18209 Bad Doberan

gez. Rünger, Bürgermeister