Bleibt illegale Abfallentsorgung ein Dauerbrenner in Reddelich?

Das Ordnungsamt hat jüngst illegale Haufen mit Gartenabfällen beräumen lassen. Dies betrifft den Schaulbarg, wo durch den Landkreis empfindliche Ordnungsstrafen ausgesprochen wurden. Auch die derzeit ungenutzte Fläche zwischen dem Wohngebiet „Kohlscheune“ in der Alten Dorfstraße und dem Gewerbegebiet ist betroffen. Wo noch kein Verursacher ermittelt werden konnte, geht die Beräumung zu Lasten des Gemeindehaushaltes – Geld, dass an anderer Stelle fehlt.
Herr Jakobeit vom Ordnungsamt im Amt Bad Doberan-Land schreibt dazu:
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Straßensperrung zwischen Reddelich und Kröpelin

Nein, es handelt sich nicht um die B 105 sondern um den Landweg am Ende der Alten Dorfstraße, der nach Jennewitz führt. Die Gemeindevertretung hat beschlossen diesen zu sanieren und die Mittel dazu im Haushalt 2017 eingestellt. Die Ausschreibungen sind erfolgt, den Zuschlag bekam die im Reddelicher Gewerbegebiet ansässige Firma Tief- und Landschaftsbau Helmut Westphal. Ab 15. Mai beginnt diese mit den Arbeiten. Dazu ist die Vollsperrung der Straße notwendig.

Was machen die Reddelicher mit ihrem Rasen- und Heckenschnitt?

Vorneweg zwei gute Nachrichten. Die überwiegende Mehrheit der Grundstückeigentümer zerhäckselt und kompostiert das Material, steckt es in die Braune Tonne oder liefert es in einem Wertstoffhof ab. Sie verhalten sich nicht nur gesetzestreu sondern auch vernünftig. Die zweite gute Nachricht ist: Die Uneinsichtigen, die sich immer noch verhalten wie es vor 30 Jahren Usus war – den Mist beim Nachbarn zu verstecken – werden deutlich weniger.

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RADUCLE 21 steht zum Verkauf

Seit dem Dorffest steht die Ausgabe 21 der beliebten Dorfzeitung von Reddelich und Brodhagen zum Verkauf. In der Reddelicher Bäckerei Harms oder bei einem der Redakteure kann diese für 2,50 € erstanden werden. Den Inhalt fasst der langjährige Redakteur Bernd Lahl zusammen:
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Neue Entsorgungstermine

2015 wurden die Termine zur Abfallentsorgung für die Gemeinde neu gemischt. Reddelich und Brodhagen werden nun nicht mehr im gleichen Tourenplan entsorgt, das heißt, die „Müllabfuhr“ wird in beiden Orten an verschiedenen Tagen durchgeführt.

Die Termine für 2015 finden Sie hier:

Näheres erfahren Sie auf der Homepage der Abteilung „Abfallwirtschaft“ des Landkreises:
www.abfall-lro.de

Viel weißer Rauch …

… machte die Gemeindevertreterin Petra Schindler in Reddelich aus:

Schön war es, als wir zum diesjährigen Feuer am Brodhäger Weg zusammenstanden. Der Feuerwehrverein steuerte wie in jedem Jahr die Veranstaltung mit Musik, Getränken und typischem Grillgut wie Bratwurst und Steaks. Kinder spielten und tanzten um das Feuer. In naher Umgebung des Feuerplatzes saß oder stand man an Tischen mit Anwohnern und gut gewonnenen Freunden und redete über Gott und die Welt – das war schon immer so. Doch waren diese Veranstaltungen schon lange ohne Erlaubnis! Nur geduldet und gehofft, dass alles gut geht.
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Kleiner Surftipp

Ein Tipp zum Umgang mit dieser Site:
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Biomüll – ist das ein Problem?

Zu dem Thema „Biomüll – Abfall oder Wertstoff?“ schreibt Bernd Lahl, Reddelicher Bürger und Redakteur der Dorfzeitung Raducle:

Reddelich und Brodhagen sind auf den ersten Blick eine ansehnliche und gepflegte Gemeinde. Aber schauen wir genauer hin, mißfällt doch manches. Nun soll dieser Beitrag keine Meckerei sein, sondern zu Überlegungen anregen. Dazu sind sicher Fragen und Denkanstöße geeignet.
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Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Derzeit ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder gestattet. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, die auf der Internetseite des Landkreises ausführlich dargestellt sind:
www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Das Wichtigste haben wir nachfolgend für Sie zusammwngestellt:
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Neuer Standort für die Glascontainer in Reddelich

Erschrecken Sie bitte nicht, wenn eines guten Tages die Container für Altglas und -kleider in Reddelich nicht mehr an ihrem angestammten Platz stehen.
Für die Bauruine neben dem FFZ in der Reddelicher Alten Dorfstraße bahnt sich eine Lösung an. Es gibt einen ernsthaften Interessenten, der das Areal kaufen möchte, um dort zwei Eigenheime zu errichten. Diese gute Nachricht hat hat nebenbei zur Folge, dass die Container für Glas und Altkleider einen neuen Standort benötigen. Im Gespräch ist dazu der große Parkplatz vor dem Partyhaus Hackendahl und zwar an der Trennhecke zur B 105.

Sitzung Gemeindebauausschuss am 1. Juli 2013

Am 1. Juli, 19:00 Uhr trafen sich, im FFZ, Mitglieder des Gemeindebauausschusses zu ihrer turnusmäßigen Sitzung. Auf der Tagesordnung standen, neben geschäftstechnischen Abstimmungen, diverse Bauanträge. Diese wurden allesamt mit einer positiven Empfehlung zur Abstimmung im Gemeinderat versehen.

Gäste der Sitzung waren eine Reddelicher Bürgerin und unser Bürgermeister. Dieser konnte auf die Fragen der Bürgerin an Ort und Stelle kompetent antworten.
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Aushang zur Schöffenwahl 2013

SchöffenGemäß der gesetzlichen Regelungen wird per öffentlichem Aushang der Beschluß der Gemeindevertretung zur Schöffenwahl 2013 bekanntgemacht.

Darüber hinaus bieten wir den Lesern von reddelich.de den Service, sich die Aushänge in Ruhe an einem internetfähigen Gerät anzuschauen, um sich an einem der Schaukästen nicht der Gefahr eines plötzlichen Regenschauers auszusetzen.

Ein Klick auf das Vorschaubild links bewirkt eine Vergrößerung in ein lesbares Format!

Mobile Bibliothek

Tourenplan BusbibliothekSeit geraumer Zeit bietet der Landkreis, in Zusammenarbeit mit der Küstenbus GmbH, eine mobile Bibliothek als Bürgerservice an. Diese macht, einmal im Monat, auf ihrer Donnerstag-Tour auch in Reddelich (18:05 – 18:30 Uhr) und Brodhagen (18:40 – 19:15 Uhr) Station.

Keine automatische Streupflicht …

Im Bürgermeisterrundschreiben Heft 12/2012 wurde ein Artikel mit rechtlichen Hinweisen zur winterlichen Streupflicht der Kommunen veröffentlicht. Dieser hilft vielleicht, einige falsche Vorstellungen über das Thema zu revidieren.

Eine gefährliche Stelle ist nicht schon deshalb gegeben, weil eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Die besonderen Voraussetzungen der Streupflicht müssen auch bei einer typisierten Gefahrenlage vorliegen.
Das OLG Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu leisten ist. Die erforderliche Gefahrenlage ist nicht schon dann nachgewiesen, wenn eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Es bleibt dabei, dass die Voraussetzung für die Streupflicht erst dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer die aus der konkreten Situation resultierenden winterlichen Risiken trotz Beachtung der im Winter zu fordernden gesteigerten Sorgfalt nicht beherrschen kann.
Sachverhalt
Ausgangspunkt des Streites war der Sturz des Klägers, der mit einem Motorroller auf einer winterglatten Fahrbahn im Kurvenbereich vor einem Kreisverkehr gestürzt ist. Die Straße verläuft entlang eines Flussufers und ist unstreitig von besonderer Verkehrsbedeutung. Zum Zeitpunkt des Unfalles haben Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorgelegen.
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