Amt Bad Doberan-Land
Kammerhof 3
18209 Bad Doberan
Öffentliche Bekanntmachung
- zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Reddelich
- am Montag, 27.05.2013
- um 19:00 Uhr
- im Gemeindebüro, Reddelich
Tagesordnung:
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Amt Bad Doberan-Land
Kammerhof 3
18209 Bad Doberan
Tagesordnung:
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In den Medien ist derzeit oft von einem Bauboom die Rede. Etwas davon ist auch in Reddelich zu spüren. So sind in den letzten Jahren nicht nur erstaunlich viele Eigenheime auf Baulücken in der Gemeinde errichtet worden, auch im Gewerbegebiet haben die Nachfragen zu Grundstückskäufen spürbar angezogen.
Neben der, auf dem Werbeträger an der B 105 ausgewiesenen Telefonnummer vom Amt Bad Doberan-Land (038203-7110), können Sie, bei Kaufinteresse, auch eine E-Mail an: info@reddelich.de schreiben. Unser Bürgermeister oder Amtsvertreter wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ein individuelles Angebot unterbreiten. Hilfreich dazu ist, wenn Sie Ihr Projekt in einem persönlichen Gespräch vorstellen.
Die im Werbeträger ausgewiesenen 18,- € je Quadratmeter sind dabei als unverbindliche Verhandlungsbasis anzusehen.
Damit Sie sich im Vorab ein Bild über die Lage vakanter Flächen machen können, haben wir einen Belegungsplan erstellt. Diesen können Sie sich mit Klick in das Vorschaubild in einer aussagefähigen Größe anzeigen lassen.
In die Rubrik „Termine“ haben wir wissenswertes über die Abfallentsorgung, wie Abfuhrtermine und einen Link zur Homepage der Abteilung „Abfallwirtschaft“ des Landkreises, eingestellt. mehr …
Für dieses Projekt, über das in der RADUCLE mehrfach berichtet wurde, hat sich die griffigere Bezeichnung: „Schnelles Internet“ eingebürgert.
Basis für dieses Projekt ist ein Vertrag, den die Gemeinde mit der Telekom Deutschland GmbH abgeschlossen hat. Was bislang so nicht kommuniziert wurde, zur Vertragserfüllung hat die Telekom bis zum 16. Juli 2013 [Quelle: Amt Doberan-Land] Zeit. Zu erwarten ist, erfahrungsgemäß, die Fertigstellung vor diesem Termin wohl eher nicht.
Den Wotlaut des Vertrages haben wir für Interessenten unter dem Link bereitgestellt:
Vertrag zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur
Im Bürgermeisterrundschreiben Heft 12/2012 wurde ein Artikel mit rechtlichen Hinweisen zur winterlichen Streupflicht der Kommunen veröffentlicht. Dieser hilft vielleicht, einige falsche Vorstellungen über das Thema zu revidieren.
Eine gefährliche Stelle ist nicht schon deshalb gegeben, weil eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Die besonderen Voraussetzungen der Streupflicht müssen auch bei einer typisierten Gefahrenlage vorliegen.
Das OLG Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu leisten ist. Die erforderliche Gefahrenlage ist nicht schon dann nachgewiesen, wenn eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Es bleibt dabei, dass die Voraussetzung für die Streupflicht erst dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer die aus der konkreten Situation resultierenden winterlichen Risiken trotz Beachtung der im Winter zu fordernden gesteigerten Sorgfalt nicht beherrschen kann.
Sachverhalt
Ausgangspunkt des Streites war der Sturz des Klägers, der mit einem Motorroller auf einer winterglatten Fahrbahn im Kurvenbereich vor einem Kreisverkehr gestürzt ist. Die Straße verläuft entlang eines Flussufers und ist unstreitig von besonderer Verkehrsbedeutung. Zum Zeitpunkt des Unfalles haben Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorgelegen.
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Amt Bad Doberan-Land
– Der Amtsvorsteher –
Kammerhof 3 18209 Bad Doberan
Feststellung der Jahresrechnung 2011 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage: V0/RED/0552/2013
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Auf der Gemeindevertretersitzung am 25. Februar wurde die Satzung für den Gemeindehaushalt beschlossen, anschließend im Amt geschrieben, vom Bürgermeister unterschrieben und besiegelt sowie veröffentlicht. Der interessierte Bürger kann jetzt wählen, ob er den Wortlaut der Satzung aus dem kleingedruckten Faksimile in den Gemeindeschaukästen, in der Auslage des Amtes oder durch Klick auf den unten stehenden Ausriss erfährt.
Den Sinn der kryptischen Textpassagen wird Ihnen ihr Gemeindevertreter erklären!
Zur Gesamtansicht (PDF-Datei) bitte in das Bild klicken!
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Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Reddelich am Montag, den 25.Februar 2013, um 19:00 Uhr im Gemeindebüro (FFZ)
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragezeit
2. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
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Das Familien- und Freizeitzentrum (FFZ) in Reddelich kann als öffentliches Gebäude auch durch Privatpersonen oder Firmen genutzt werden. Die Regeln dazu sind in einer Satzung zusammengefasst, die wir für Sie auf www.reddelich.de/satzungen eingestellt haben.
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Bereits 2005 hat das Schweriner Umweltministerium eine Ordnungsverfügung über die Verbrennung von Pflanzenabfällen zur Bekämpfung der Rosskastanienminiermotte erlassen, in der eine Ausnahmeregelung für Besitzer von Rosskastanien zu Bekämpfung der Miniermotte geregelt ist. Ausführliche Informationen zur: Gattung „Rosskastanie“
von Ulf Lübs, Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
»Was hat es mit den Baggerarbeiten an den Teichen im Reddelicher „Konzertgarten“ auf sich?« wurde ich gefragt. Aus dem Stand konnte ich darauf nur rudimentär antworten, also fragte ich nach.
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Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 für die Gemeinden
Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch,
Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow,
Steffenshagen und Wittenbeck
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
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Zum besseren Verständnis der Rechtslage für den Einsatz von Maschinen und Geräten in Wohngebieten dient nachfolgender Auszug aus der sogenannten „Rasenmäherverordnung“:
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Nichts an Aktualität eingebüßt hat nachfolgender Aufruf von Oktober 2010, an die Hundehalter der Gemeinde, von Michael Joppeck, Vorsitzender Kultur- u. Umweltausschuss
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Im Zusammenhang mit der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung und Schneeräumung tauchen immer wieder Fragen und Unstimmigkeiten auf. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Rechtslage, deren Grundlage die Straßenreinigungssatzung ist.
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es wird ruhiger um uns herum, das Jahr 2012 neigt sich dem Ende. Besinnen wir uns einen Moment.
Wir haben viel erreicht! Sie persönlich, in der Familie und im Beruf. Wir alle gemeinsam in unserer Gemeinde.
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Seit dem 11. Dezember 2012 hängt die beschlossene Satzung mit dem sperrigen Namen: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Reddelich aus. Diese tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Satzung im vollständigen Wortlaut können Sie unter Satzungen in dieser Site nachlesen, oder direkt unter:
Die Satzung als PDF-Dokument
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Seit Anfang Dezember liegt die aktuelle Ausgabe, die Nummer 16, der Dorfzeitung RADUCLE in der Reddelicher Bäckerei Harms zum Verkauf. Interessenten können diese auch über die Redakteure beziehen, Genaueres über die „Macher“ und bisherigen Ausgaben erfahren Sie auf der Website der RADUCLE Redaktion: www.kulturverein-reddelich.de/raducle.
Den Inhalt der aktuellen Ausgabe fasst der langjährige Redakteur, Bernd Lahl aus Reddelich, kurz zusammen:
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Die Gemeinde Reddelich bietet die nachfolgenden Grundstücke zum Verkauf an:
Gemarkung Reddelich, Flur 1, Teilflächen aus den Flurstücken 85/83 (94.289 m²) und 87/61 (32.340 m²)
Alle im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft entstehenden Kosten sind durch den Käufer zu tragen.
Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Aus der Angebotsabgabe besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Veräußerung des Grundstückes nicht erfolgt.
Schriftliche Angebote bitte an folgende Anschrift richten:
Amt Bad Doberan-Land
für Gemeinde Reddelich Abt. Liegenschaften
Kammerhof 3,
18209 Bad Doberan
gez. Rünger, Bürgermeister
In der Dorfzeitung RADUCLE wurden und werden in loser und wertungsfreier Folge Unternehmen aus der Gemeinde vorgestellt, auch aus dem Reddelicher Gewerbegebiet.
Dieses wurde 2007 überregional bekannt, als auf den Freiflächen ein Camp für, sogenannte, G8-Gegner eingerichtet wurde. Eine ausführliche Analyse des G8-Gipfels 2007 in Heigendamm lifert das Online-Lexikon Wikipedia unter: de.wikipedia.org/wiki/G8-Gipfel_in_Heiligendamm_2007
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